Information zu Elektro- und Elektronikgeräten

Information zu Elektro- und Elektronikgeräten
 
Nachfolgend finden Sie Hinweise für private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen:
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang Altgeräte müssen einer vom unsortierten Siedlungsabfallgetrennten Erfassung zugeführt werden. Elektro(alt)geräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall entsorgt werden.
Insbesondere dürfen diese Geräte nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Elektro(alt)geräte sind zu sammeln und können über das örtliche Sammelsystem beseitigt werden.
Altbatterien und Altakkumulatoren, welche nicht vom Altgerätumschlossen sind, und Lampen, die unversehrt aus dem Altgerät entnommen werdenkönnen, sind vor der Abgabe an einer Abgabestelle von den Altgeräten zu trennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Hinblick auf einer Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten getrennt.

Das Symbol nach Anlage 3 zum ElektroG (eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnet Altgeräte, die am Ende ihrer Lebensdauer nicht dem unsortierten Siedlungsabfall zugeführt werden dürfen.

2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt
Wenn Sie bei dem Vertreiber ein neues Elektro- oder Elektronikgerät kaufen, können Sie ein Altgerät der gleichen Geräteart, unentgeltlich zurückzugeben (wenn dieses im Wesentlichen dieselben Funktionen hat).

Wenn Sie das neue Gerät in einen privaten Haushalt liefern lassen, erfolgt die Rückgabe durch eine kostenlose Abholung.
Hierfür können Sie dann bei der Anlieferung des neues Gerätes das entsprechende Altgerät dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben.

Wenn der Vertrieb des neuen Gerätes nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt, gilt einschränkend:
Die kostenlose oben beschriebene Abholung eines Altgeräts erfolgt nur bei Geräten der Kategorie 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt).

Fällt das Altgerät unter Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht.
Dann kann das Gerät stattdessen kostenlosabgegeben werden, wie unter b) beschrieben.

Eine Übersicht über die Gerätekategorien finden sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html 2.1

b) Rückgabe und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten
Wenn Sie bei dem Vertreiber ein neues Elektrogerät kaufen, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, oder den Kategorien 3, 5und/oder 6 angehört, und/oder das nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt gekauft wurde, können Sie gleichartiges Altgerät unentgeltlich zurückzugeben (wenn dieses im Wesentlichen dieselben Funktionen hat).

Unabhängig vom Kauf eines Neugerätes können Sie auch pro Geräte Art bis zu 3 Geräte unentgeltlich zurückgeben, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind.

Wenn der Verkauf nur unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6 und von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer, anderenfalls am Abgabeort oder in dessen unmittelbarer Nähe.

Der Vertreiber muss hierfür eine entsprechende Rückgabemöglichkeit eingerichtet haben und informiert darüber.

c) Sonstige Rückgabemöglichkeiten
Zusätzlich stellen wir als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten die folgende(n) Möglichkeit(en) zur Rückgabe von Altgeräten für deren Nutzer zur Verfügung: Als Hersteller bzw. Importeur nach dem ElektroG verweisen wir an dieser Stelle auf die offiziellen Statistiken des Bundesumweltministeriums zu Elektrogeräten:
bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete


Als registriertes Mitglied bei der Stiftung EAR verweisen wir ebenso auf deren Informationsseiten:
https://www.stiftung-ear.de/de/startseite

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten:
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.
Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll.
Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs­frei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.
Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
Endnutzer als Besitzer von Altgeräten haben folgende Rückgabemöglichkeiten:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt
Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät haben Sie die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben.
Ist Ort der Abgabe Ihr privater Haushalt, erfolgt die Rückgabe durch eine kostenlose Abholung.
Hierfür können Sie bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:
Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.
Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe

b) Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2l
015/anlage_1.htm

Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten
Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben.
Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind.
Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6 von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu.
 
Wir haben zur Erfüllung unserer Verpflichtungen die folgenden Rückgabemöglichkeiten geschaffen:
Informieren Sie hier unbedingt über die von Ihnen geschaffenen Rückgabemöglichen für Elektroaltgeräte.
Sie können Ihre Elektroaltgeräte direkt an unserem im Impressum ausgewiesenen Unternehmenssitz zurückgeben.
Alternativ ist die KONTRA GmbH bei der Stiftung EAR registriert.
Insofern können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.

Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.stiftung-ear.de/de/startseite
https://e-schrott-entsorgen.org/
https://entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org/

c) Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

Hinweis für unsere Kunden aus Österreich Mit der EAG-VO in Österreich wurde EU-Recht in nationales Recht umgesetzt.
Mit der Umsetzung ist u.a. die kostenlose Rückgabemöglichkeit von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushalten (EAG) an öffentlichen Sammelstellen sichergestellt.

EAG dürfen nicht mehr im gemischten Siedlungsabfall entsorgt werden, sondern müssen an den hierfür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden.
So können funktionsfähige Geräte wiederverwendet werden oder wertvolle Bestandteile aus kaputten Geräten wiederverwertet. Dies soll zu einer effizienteren Ressourcennutzung und somit zu einer nachhaltigeren Entwicklung beitragen.
Außerdem können nur durch eine getrennte Sammlung gefährliche Bestandteile der Geräte (wie zum Beispiel FCKWs oder Quecksilber) einer ausreichenden Behandlung zugeführt werden und somit negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Ihnen stehen für Ihre privaten Altgeräte kostenlose Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten der Gemeinden und der Herstellersysteme zur Verfügung.

Eine Übersicht über die vorhandenen Sammelstellen erhalten Sie auf folgender Website: https://secure.umweltbundesamt.at/eras/registerabfrageEAGSammelstelleSearch.do.

Alle Elektro- und Elektronikgeräte für den Haushalt sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Diese Geräte dürfen an allen Sammelstellen abgegeben werden, welche unter dem Link aufgeführt sind, und sollten nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Altgeräte können an durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgegeben werden.
Die jeweilige Sammel-und Rücknahmestelle informiert Sie näher.

Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen kann hier aufgerufen werden:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

3. Hinweis zum Datenschutz Datenschutz
Sofern sich auf zu entsorgenden Altgeräten personenbezogene Daten befinden, die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen, hat der Endnutzer des jeweiligen Gerätes dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten vor der Entsorgung gelöscht werden.

4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Unsere WEEE Registrierungsnummer bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72
90411 Nürnberg, lautet:
DE 77336554